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Der „Feind“ in MEINEM Garten

  • JURA§§ic Park ist die neue Kolumne des LeimenBlog zu juristischen Fragen und Themen. Nicht immer ganz ernst gemeint, aber vom sachlichen Inhalt her korrekt*! Aber lesen Sie selbst:

Da steigt dieser vermummte Fremde über MEINE Gartenmauer und rennt wild hin und her, blickt hinter MEINE Sträucher, klettert sogar in MEINEN Apfelbaum! Kein Polizist und auch nicht die Feuerwehr. Ein vermummter Fremder in MEINEM Garten und auf meinem Apfelbaum. Unglaublich! Ein klarer Fall von Hausfriedensbruch, oder?

Vorsicht, bevor Sie den großen Knüppel rausholen oder die Polizei rufen. Fragen Sie lieber nach. Es könnte sein, daß dieser fremde PRIVATMANN IHREN Garten betreten darf! Zum Beispiel dann, wenn er Imker ist und einen flüchtigen Bienenschwarm verfolgt (§ 962 BGB). Und wenn sich gar zwei Imker in Ihrem Garten tummeln, hat das BGB auch dafür eine Regelung, falls beide jeweils einen Bienschwarm verfolgen, die sich dann in IHREM Garten zu einem Schwarm vereinigen (§963 BGB). Sagen wir mal so, wer will schon einen Bienenschwarm im eigenen Garten? Die meisten wären froh, wenn recht bald ein Imker käme und ihn einfänge! Wollen Sie mehr über das Deutsche Bienenrecht wissen? <HIER>

* Es handelt sich um eine rein literarische Kolumne und beansprucht nicht, eine juristische Beratung zu sein. Zu Risiken und Nebenwirkungen befragen Sie unbedingt Ihren Anwalt (besser!) oder Richter (schlechter!). Aber fragen Sie immer nur EINEN Anwalt, denn zwei Anwälte = drei Meinungen (altes Juristensprichtwort).

 
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Verfasst von - 3. Juli 2011 in JURAssic

 

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